Restbid
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Betreiberin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Restwertbörse Restbid (restbid.de), betrieben von der AXON Solutions GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin (nachfolgend „Betreiberin“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Betreiberin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffe
- „Einsteller“ sind Sachverständige, Versicherer, Leasinggesellschaften, Insolvenzverwalter, Händler und sonstige Unternehmer, die Objekte zur Restwertermittlung auf der Plattform einstellen.
- „Bieter“ sind von der Betreiberin geprüfte und freigeschaltete gewerbliche Käufer (z. B. Fahrzeug- und Maschinenhändler, Aufkäufer, Verwerter, Exporteure).
- „Objekt“ ist das jeweils eingestellte Fahrzeug bzw. die eingestellte Maschine, Anlage oder sonstige Sache einschließlich der vom Einsteller bereitgestellten Angaben, Fotos und Dokumente.
- „Gebot“ ist der vom Bieter über die Plattform abgegebene Kaufpreis für ein Objekt. Gebote sind Nettobeträge; die umsatzsteuerliche Behandlung ergibt sich aus den Angaben im jeweiligen Inserat.
- „Gebotsfrist“ ist der im Inserat genannte Zeitpunkt, bis zu dem Gebote abgegeben oder erhöht werden können (Zeitzone Europe/Berlin).
- „Bindefrist“ ist der Zeitraum von 28 Kalendertagen (vier Wochen) ab Ablauf der Gebotsfrist, in dem der Bieter an sein Gebot gebunden ist.
- „Restwertnachweis“ ist die von der Plattform erstellte Dokumentation aller zu einem Objekt eingegangenen Gebote mit Zeitstempeln.
§ 3 Registrierung und Zulassung
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und die Freischaltung durch die Betreiberin voraus. Bei der Registrierung sind vollständige und richtige Angaben zu machen; die Gewerblichkeit ist auf Verlangen nachzuweisen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug).
(2) Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Betreiberin kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen verweigern.
(3) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Handlungen, die über ein Nutzerkonto vorgenommen werden, werden dem Kontoinhaber zugerechnet.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn die Voraussetzungen der Zulassung entfallen, insbesondere bei Aufgabe des Gewerbes.
§ 4 Rolle der Betreiberin
(1) Die Betreiberin betreibt eine reine Gebotsbörse. Sie wird weder Käuferin noch Verkäuferin der eingestellten Objekte und wickelt keine Zahlungen ab.
(2) Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Einsteller bzw. dem von ihm vertretenen Eigentümer und dem Bieter zustande.
(3) Die Betreiberin schuldet die Aufnahme der vom Einsteller übermittelten Objekte in die Börse, die Durchführung des verdeckten Gebotsverfahrens und die Erstellung des Restwertnachweises. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass auf ein Objekt Gebote eingehen oder eine bestimmte Gebotshöhe erreicht wird.
§ 5 Einstellen von Objekten; Pflichten des Einstellers
(1) Der Einsteller ist verpflichtet, das Objekt vollständig und zutreffend zu beschreiben, insbesondere Schadenbild, Zustand, Ausstattung, Standort und etwaige Vorschäden, und aussagekräftige Fotos bereitzustellen.
(2) Der Einsteller gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er zur Einstellung des Objekts berechtigt ist — insbesondere, dass der Eigentümer der Einstellung zugestimmt hat, soweit der Einsteller nicht selbst Eigentümer ist. Er stellt die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
(3) Der Einsteller haftet gegenüber dem Bieter für die Richtigkeit der Objektangaben. Die Betreiberin macht sich die Angaben der Einsteller nicht zu eigen.
(4) Bis zum Ablauf der Gebotsfrist kann der Einsteller ein Inserat stornieren. Mit der Stornierung erlöschen alle auf das Objekt abgegebenen Gebote; die Bieter werden benachrichtigt.
§ 6 Gebotsverfahren
(1) Gebote werden verdeckt abgegeben. Kein Bieter erhält vor Ablauf der Gebotsfrist Kenntnis von Geboten anderer Bieter. Je Bieter und Objekt ist ein Gebot zulässig, das bis zum Ablauf der Gebotsfrist nur erhöht, nicht gesenkt oder zurückgenommen werden kann.
(2) Sieht das Inserat ein Mindestgebot vor, sind nur Gebote ab dieser Höhe zulässig.
(3) Mit Abgabe bestätigt der Bieter, dass er das Gebot geprüft hat. Gebote sind verbindliche Kaufangebote im Sinne des § 145 BGB und schließen die Verpflichtung ein, das Objekt im Falle des Zuschlags zum Gebotspreis abzuholen.
(4) Nach Ablauf der Gebotsfrist sind Gebotsänderungen ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Speicherung im System der Plattform.
(5) Dem Bieter ist bekannt, dass die Gebote auch der Ermittlung eines Restwertes dienen und im Restwertnachweis gegenüber Dritten (z. B. Versicherern, Gerichten) verwendet werden. Scheingebote und Gebote ohne Erfüllungsabsicht sind unzulässig.
§ 7 Bindefrist und Zuschlag
(1) Der Bieter ist ab Ablauf der Gebotsfrist 28 Kalendertage (vier Wochen) an sein Gebot gebunden. Fällt der letzte Tag der Bindefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
(2) Nimmt der Einsteller bzw. der Eigentümer ein Gebot innerhalb der Bindefrist an (Zuschlag, Erklärung in Textform genügt), kommt zwischen ihm und dem Bieter ein Kaufvertrag über das Objekt zum Gebotspreis zustande. Ein Anspruch des Bieters auf Annahme seines Gebots besteht nicht.
(3) Die Anbahnung des Verkaufs erfolgt über den Abwicklungsservice der Betreiberin: Der Einsteller bzw. Eigentümer teilt seine Verkaufsabsicht über die Plattform mit; die Betreiberin stimmt den Verkauf mit dem Höchstbietenden ab. Die zur Abwicklung erforderlichen Kontaktdaten der jeweils anderen Partei erhalten Einsteller und Bieter erst mit dem Zuschlag. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname und Ort mit den Geboten in den Restwertnachweis aufgenommen werden.
§ 8 Abwicklung, Abholung und Zahlung
(1) Der Bieter hat das Objekt innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zuschlag am angegebenen Standort auf eigene Kosten abzuholen oder abholen zu lassen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Zahlung und Übergabe erfolgen unmittelbar zwischen den Kaufvertragsparteien.
(2) Holt der Bieter das Objekt nicht fristgerecht ab, trägt er die ab Fristablauf anfallenden Standkosten. Nach fruchtlosem Ablauf von zehn Werktagen ist der Einsteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Objekt anderweitig zu verwerten, auch durch erneute Einstellung auf der Plattform; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Nachverhandlungen des Kaufpreises nach Zuschlag sind unzulässig, soweit dem Bieter keine gesetzlichen Rechte wegen erheblicher Abweichungen des Objekts von der Beschreibung zustehen. Erkennbare Abweichungen sind bei der Abholung vor Übernahme des Objekts zu rügen.
§ 9 Restwertnachweis
(1) Nach Ablauf der Gebotsfrist erstellt die Plattform für den Einsteller einen Restwertnachweis mit allen eingegangenen Geboten, Bieterdaten und systemseitigen Zeitstempeln.
(2) Der Einsteller darf den Restwertnachweis zu Nachweiszwecken gegenüber Dritten verwenden, insbesondere in Gutachten sowie gegenüber Versicherern und Gerichten.
§ 10 Pflichtverletzungen und Sanktionen
(1) Die Betreiberin kann Nutzer vorübergehend sperren oder dauerhaft von der Plattform ausschließen, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB vorliegt, insbesondere wenn der Nutzer:
- bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat,
- ein Objekt nach Zuschlag nicht abnimmt, nicht bezahlt oder den Kaufpreis unzulässig nachverhandelt,
- Scheingebote abgibt oder das Gebotsverfahren manipuliert,
- Objekte wiederholt unzutreffend beschreibt oder
- Inhalte einstellt, die Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen.
(2) Bereits abgegebene Gebote und laufende Bindefristen bleiben von einer Sperrung oder einem Ausschluss unberührt; der Nutzer bleibt zur Erfüllung verpflichtet.
§ 11 Entgelte
(1) Während des Pilotbetriebs ist die Nutzung der Plattform unentgeltlich.
(2) Die Einführung von Entgelten wird die Betreiberin mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform ankündigen. Entgelte gelten nur für Inserate und Leistungen, die nach dem angekündigten Stichtag beauftragt werden.
§ 12 Verfügbarkeit und Haftung der Betreiberin
(1) Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen, insbesondere bei Dritten (Hosting, Netzbetreiber), können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
(2) Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Einstellern bereitgestellten Angaben haftet die Betreiberin nicht.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Verpflichtungen aus bereits abgegebenen Geboten, erteilten Zuschlägen und laufenden Bindefristen bestehen nach Beendigung fort.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Die Betreiberin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Ankündigungsfrist oder nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Für vor dem Stichtag abgegebene Gebote und erteilte Zuschläge gilt die bisherige Fassung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ist Berlin, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.